Weberhof Tonndorf

Kinder- und Jugendhilfe

Schulintegrationshilfe - Voraussetzungen/ Antragstellung

Einen Anspruch auf eine Begleitung in der Schule oder im Alltag haben Kinder dann, wenn sie eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung haben oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Die Sorgeberechtigten Eltern oder der Vormund des Kindes stellen einen Antrag auf Schulintegration beim Sozialamt / Abteilung Eingliederungshilfe oder beim Jugendamt / Abteilung Eingliederungshilfe. Dem Antrag sollten Kopien der ärztlichen Unterlagen (Ärzte, Psychiater, Intelligenzfeststellungen, Diagnosen über soziale Beeinträchtigungen) beigefügt werden. Das Schulamt sollte durch den TQB ein Sonderpädagogisches Gutachten erstellen lassen. Dieses ist ebenfalls dem Antrag bei zu fügen. Sollte bereits eine Beschulung begonnen haben, dann ist es wichtig, dass das Lehrpersonal eine Stellungnahme zur Notwendigkeit einer SIH in schriftlicher Form abgibt. Eine Begutachtung durch das Gesundheitsamt kann folgen, wenn die Unterlagen nicht ausreichend erscheinen. Schlussendlich ist eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber allen Akteuren hilfreich und sinnvoll.

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